Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der JJ Zeiser GmbH, Raiffeisenstr. 1, 63762 Großostheim

§1 Anwendungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge der JJ Zeiser GmbH (im folgenden JJ Zeiser) mit ihren Kunden, wenn sofern es sich hierbei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ ge­nannt) handelt.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende All­gemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestand­teil, als JJ Zeiser ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die JJ Zeiser in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.

§2 Leistungen von JJ Zeiser / Mitwirkung des Kunden

(1) JJ Zeiser erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen in den Bereichen Strategieent­wicklung, Onlinemarketing, Mitarbeitergewinnung und der Erstellung von Webseiten. Ein be­stimmter Erfolg wird nicht geschuldet, sofern dieser nicht einzelvertraglich besonders verein­bart ist.

(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristge­mäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Die konkreten Mitwirkungspflichten des Kunden sind in dem jeweiligen Vertrag gesondert vereinbart. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshand­lung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die JJ Zeiser, bleibt der Vergütungs­anspruch von JJ Zeiser unberührt.

(3) In Bezug auf die von JJ Zeiser zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht JJ Zeiser in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.

(4) Der Kunde bleibt für die rechtskonforme Ausgestaltung von Inhalten auf Web- und Lan­deseiten selbst verantwortlich. Eine rechtliche Überprüfung erstellter Inhalte durch die JJ Zei­ser erfolgt nicht.

(5) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit er­forderlich werden, hat der Kunde der JJ Zeiser sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine je­weils hinreichende Lizenz auf eigene Kosten zu beschaffen.

(6) Die bei JJ Zeiser beauftragten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.

(7) Sofern der Kunde die Erstellung einer Web- oder Landeseite beauftragt, unterteilen sich diese Leistungen in eine selbstständige Konzipierungs- und in eine Produktionsphase.

(8) Das Budget für etwaige Werbekampagnen ist in der mit dem Kunden vereinbarten Vergü­tung nicht enthalten. Dieses trägt der Kunde ausschließlich selbst.

§3 Unterauftragsverhältnisse

(1) Die JJ Zeiser ist im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtungen zur Begründung von Un­terauftragsverhältnissen mit Subunternehmern („Subunternehmerverhältnis“) befugt. Die JJ Zeiser setzt den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis. Die JJ Zeiser ist verpflichtet, Sub­unternehmer sorgfältig nach deren Eignung und Zuverlässigkeit auszuwählen. Die JJ Zeiser hat bei der Einschaltung von Subunternehmern diese entsprechend den Regelungen der jewei­ligen Vereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verpflichten und dabei sicherzustellen, dass der Kunde seine Rechte aus dieser Vereinbarung (insbesondere seine Prüf- und Kontrollrechte) auch direkt gegenüber den Subunternehmern wahrnehmen kann.

(2) Sofern eine Einbeziehung von Subunternehmern in einem Drittland erfolgen soll, hat die JJ Zeiser sicherzustellen, dass beim jeweiligen Subunternehmer ein angemessenes Daten­schutzniveau gewährleistet ist (z.B. durch Abschluss einer Vereinbarung auf Basis der EU-Standarddatenschutzklauseln). Die JJ Zeiser wird dem Kunden auf Verlangen den Abschluss der vorgenannten Vereinbarungen mit seinen Subunternehmern nachweisen.

(3) Ein Subunternehmerverhältnis im Sinne dieser Bestimmungen liegt nicht vor, wenn die JJ Zeiser Dritte mit Dienstleistungen beauftragt, die als reine Nebenleistungen anzusehen sind. Dazu gehören z.B. Post-, Transport- und Versandleistungen, Reinigungsleistungen, Telekom­munikationsleistungen ohne konkreten Bezug zu Leistungen, welche die JJ Zeiser für den Kunden erbringt und Bewachungsdienste. Wartungs- und Prüfleistungen stellen zustim­mungspflichtige Subunternehmerverhältnisse dar, soweit diese für IT-Systeme erbracht wer­den, die auch im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen für den Kunden genutzt werden.

§4 Zustandekommen von Verträgen

(1) Der Vertragsschluss zwischen JJ Zeiser und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von JJ Zeiser unverzüg­lich schriftlich bestätigt. Diese schriftliche Bestätigung begründet nicht den Vertragsschluss, sondern dient lediglich der Dokumentation.

§5 Abnahmebedürftige Leistungen

(1) Sofern eine Leistung von JJ Zeiser außerhalb der Konzipierungsphase nicht dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nach­stehenden Absätze 2-10.

(2) JJ Zeiser kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Ab­nahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätz­lich eine Gesamtabnahme aller Leistungen. Die Parteien legen in dem zugrundeliegenden Hauptvertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung fest, für welche Teilleistungen Funkti­onsprüfungen (Tests) vorgesehen sind und welche Rahmenbedingungen für die Tests gelten.

(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbar­ten Anforderungen erfüllen.

(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu er­klären. JJ Zeiser kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamt­abnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegen­über JJ Zeiser nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwa­ige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und JJ Zeiser überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.

(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist JJ Zeiser verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von JJ Zeiser zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensbera­tung in Ansatz zu bringen.

(6) JJ Zeiser ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.

(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die ange­messene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird JJ Zeiser dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.

(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von JJ Zeiser gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von JJ Zeiser hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-) Leis­tung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.

(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Auf­wendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Auf­wendungen bestehen nicht.

(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht er­hebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.

§6 Zahlungen, Preise, Bedingungen

(1) Die Preise, die von JJ Zeiser angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mit­geteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.

(2) Die Bezahlung der Leistungen von JJ Zeiser erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von JJ Zeiser ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, so­fern nicht der Hauptvertrag der Parteien eine andere Regelung trifft. Eine der JJ Zeiser erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbin­dung.

(3) Sofern mit JJ Zeiser als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde der JJ Zeiser ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.

(4) JJ Zeiser stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfal­lend) ausweisende Rechnung aus.

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen wer­den können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Be­trag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an JJ Zeiser zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.

§7 Kündigung, Laufzeit

(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt, ver­längert er sich jeweils zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine im Wege der Erstlaufzeit entrichtete Einrichtungspauschale wird im Verlängerungsfall jedoch nicht aber­mals erhoben.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.

§8 Verzug / außerordentliche Kündigung

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch JJ Zeiser beginnen nicht, bevor der Rechnungs­betrag bei JJ Zeiser eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen not­wendigen Daten bei JJ Zeiser vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwir­kungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält JJ Zeiser sich vor, weitere Leis­tungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegen­über JJ Zeiser in Verzug, ist JJ Zeiser berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. JJ Zeiser wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.

§9 Erfüllung

(1) JJ Zeiser wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. JJ Zeiser ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.

(2) Ist JJ Zeiser gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von JJ Zei­ser unberührt.

§10 Verhalten und Rücksichtnahme

Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungs­weise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbe­hauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Voran­kündigung zur Strafanzeige zu bringen.

§11 Schutzrechte Dritter

Der Kunde gewährleistet, dass JJ Zeiser überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigun­gen vorliegen. Der Kunde stellt JJ Zeiser insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.

§12 Nutzungsrechte

(1) Bzgl. der von JJ Zeiser für den Kunden erstellten Web- und Landeseiten erhält der Kunde ein einfaches und dauerhaftes Nutzungsrecht ab der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung einschließlich evtl. ausstehender Vergütungsansprüche der JJ Zeiser aus anderen Aufträgen des Kunden. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne dieser Allgemeinen Ge­schäftsbedingungen und des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistun­gen oder Teile davon, die von JJ Zeiser für den Kunden erstellt wurden (z.B. alle Informatio­nen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbe­nes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programment­würfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazuge­höriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonsti­ger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.

(2) In Bezug auf Onlinemarketingmaßnahmen und Anfragengenerierung durch JJ Zeiser er­hält der Kunde ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von JJ Zeiser er­stellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.

(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die JJ Zeiser nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.

(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an JJ Zeiser über.

(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unter­nehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.

§13 Haftung

(1) JJ Zeiser haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet JJ Zeiser nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Scha­dens begrenzt.

(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet JJ Zeiser nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungsko­pien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unbe­rührt wie die für die Übernahme einer Garantie.

§14 Vertraulichkeit

(1) JJ Zeiser und der Kunde werden wesentliche und nicht allgemein bekannte Angelegenhei­ten des anderen vertraulich behandeln. Hardware, Software, Modelle und Unterlagen (z.B. Berichte, Zeichnungen, Skizzen, Muster etc.), welche sich die Vertragspartner gegenseitig zur Verfügung stellen, dürfen nur für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch eingesetzt werden. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung oder Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Die Parteien schließen mit dem Hauptvertrag eine Vertraulichkeitsvereinbarung, die nachver­traglich auf zwei Jahre befristet ist.

(2) Die Vertragspartner haben die zur Erfüllung der Vertragsinhalte überlassenen Unterlagen in jeweils gegenseitigem Interesse sorgfältig aufzubewahren. Diese Unterlagen sind bei Ver­tragsende herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht an diesen Unterlagen ist ausgeschlos­sen, es sei denn, der Gegenanspruch ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

(3) Die Vertragspartner werden personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspart­ners unter Einbehaltung der Bestimmungen der Datenschutzgesetze und nur für vertraglich vereinbarte Zwecke verarbeiten und nutzen. Sie werden diese Daten insbesondere gegen un­befugten Zugriff sichern und sie nur mit Zustimmung des anderen Vertragspartners bzw. der betroffenen Personen an Dritte weitergeben. Soweit es zur Auftragsdurchführung erforderlich ist, dass der Kunde der JJ Zeiser Zugang zu personenbezogenen Daten gewährt, muss das ein­gesetzte Personal ebenfalls über seine datenschutzrechtlichen Verpflichtungen unterrichtet und gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet werden.

§15 Widerrufsrecht

Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. JJ Zeiser gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.

§16 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn JJ Zeiser und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von JJ Zeiser maßgebend.

(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von JJ Zeiser. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von JJ Zeiser.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig oder anfecht­bar oder aus einem sonstigen Grunde unwirksam sein oder werden, so bleiben die AGB im Übrigen wirksam. In einem solchen Fall gilt statt der nichtigen, anfechtbaren oder unwirksa­men Bestimmung eine solche Regelung, die ihrem angestrebten Zweck möglichst nahekommt und einen entsprechenden wirtschaftlichen Erfolg gewährleistet. § 139 BGB findet keine An­wendung.